Vertragsbeendigung
Der Versicherungsvertrag kann von den Vertragsparteien durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung beendet
werden.
1. Ordentliche Kündigung
Versicherungsnehmer wie auch Versicherer können den Versicherungsvertrag ohne Begründung spätestens einen
Monat vor Vertragsablauf kündigen.
Praxis-Beispiel
Die Kraftfahrzeugversicherung läuft am 15.12. um 0.00 Uhr ab. Die Kündigung ist einen Monat vor Ablauf erklärt,
wenn das Kündigungsschreiben dem Versicherer spätestens am 14.11. zugestellt wird. Aus Gründen der
Verbraucherfreundlichkeit und der Praktikabilität sind nach dem Bundesaufsichtsamt auch bei Altverträgen
einmonatige Kündigungsfristen von den Versicherern zu akzeptieren.
2. Außerordentliche Kündigung nach einem Versicherungsfall
Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist jede Partei zur Kündigung des Versicherungsvertrags berechtigt, wenn der Versicherer
- seine Verpflichtung zur Leistung anerkannt hat, sei es auch nur in bezug auf den Direktanspruch des Geschädigten;
- die fällige Leistung verweigert bzw. die Befriedigung des Direktanspruchs abgelehnt hat;
- der Versicherer dem Versicherungsnehmer in der Haftpflichtversicherung die Weisung erteilt hat, es über den Anspruch des Dritten zum Rechtsstreit kommen zu lassen.
Versicherungsnehmer und Versicherer können die Kündigung nur innerhalb eines Monats seit
- Anerkennung der Entschädigungspflicht;
- Verweigerung der Entschädigung;
- Rechtskraft des Urteils im Haftpflichtprozess in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung;
Für den Versicherungsnehmer besteht insoweit eine Sonderregelung, als seine Kündigungsfrist erst in dem
Zeitpunkt beginnt, in dem er von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangt. Dies wirkt sich beispielsweise dann günstig
aus, wenn der Versicherungsnehmer erst später von dem Versicherer über die Regulierungsentscheidung informiert
wird.
Während der Versicherer eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten hat, kann der Versicherungsnehmer den
Vertrag bis zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres oder einer vereinbarten kürzeren Vertragsdauer kündigen.